Wird eine Person durch einen Unfall oder infolge Demenz urteilsunfähig, errichtet die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft. Mit einem Vorsorgeauftrag können insbesondere die Beistandspersonen vorbestimmt, der Handlungsspielraum individuell festgelegt und die Einflussnahme durch die KESB auf ein Minimum reduziert werden.
Verstirbt eine verheiratete Person, fällt je die Hälfte der Errungenschaft des verstorbenen Ehegatten wie auch des überlebenden Ehegatten an die gesetzlichen Erben. Der Nachlass wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags kann die Situation des überlebenden Ehegatten massiv verbessert und die finanzielle Situation abgesichert werden.
Gerne zeige ich Ihnen den Handlungsspielraum auf und berate Sie, um für Ihre Situation eine massgeschneiderte Lösung zu finden.