Strafrecht

Für kleine Delikte bis zu einem Strafmass von 180 Tagessätzen oder 6 Monaten Freiheitsstrafe wird in der Regel ohne formelles Gerichtsverfahren ein Strafbefehl ausgestellt. Wer mit der Strafe nicht einverstanden ist, muss innert Frist Einsprache einlegen, womit ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird.

Bei Verkehrsregelverletzungen läuft parallel zum Strafverfahren das Administrativverfahren, in welchem es um den Entzug des Führerausweises geht.

Gerne zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Chancen auf und vertrete Ihre Anliegen vor Behörden und vor Gericht.