Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) sowie einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann nur durch einen Notar vorgenommen werden.
Um eine GmbH gründen zu können, muss entweder ein Barbetrag von CHF 20'000.00 auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt oder Sachwerte im Wert von CHF 20'000.00 in die Gesellschaft eingebracht werden.
Zur Gründung einer AG bedarf es eines hinterlegten Barbetrags von CHF 100'000.00. Alternativ können Sachwerte im Wert von CHF 100'000.00 in die Gesellschaft eingebracht werden.
Gerne zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, um die passende Rechtsform für Ihr Geschäft zu finden.