Um die Obhut der Kinder und die zu leistenden Unterhaltsbeiträge festzulegen, wird nach der Auflösung des gemeinsamen Haushalts eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen. Diese kann gerichtlich genehmigt werden.
Bei einem gemeinsamen Antrag beider Ehegatten oder ab zwei Jahren nach der Trennung kann die Ehe geschieden werden. Bei einer vollständigen oder teilweisen Einigung wird die Scheidungskonvention gerichtlich genehmigt. In den anderen Fällen werden die Scheidungsfolgen (Unterhalts, Sorgerecht, Obhut, Güterrecht etc.) vor Gericht geregelt.
Gerne zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und unterstütze Sie dabei, Ihre Situation bestmöglich und innert nützlicher Frist zu regeln.