Kündigung Arbeitsvertrag

Kündigung von Seiten Arbeitgeber

Sind Sie Arbeitnehmer*in und haben die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen, der die Kündigung auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. Die Kündigung kann zwar meist nicht rückgängig gemacht werden. Oft finden sich jedoch Ungereimtheiten, die die Kündigungsfrist verlängern oder Nachzahlungen bewirken können.

Vorgehen

Für eine rechtsgültige Kündigung muss der Arbeitgeber die rechtzeitige Zustellung beweisen können, was nicht immer der Fall ist. Allenfalls wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, womit sich das Arbeitsverhältnis zeitlich leicht verlängert und so ein zusätzlicher Monatslohn erwirkt werden kann.

Zudem lohnt es sich, die Arbeitszeiterfassung und die Lohnabrechnungen der letzten fünf Jahre zu überprüfen. Besonders die Überstunden, der 13. Monatslohn, die Ferien- und Feiertage sowie die Pausenwerden oft nicht korrekt ausgewiesen und abgerechnet. Zudem anerbietet es sich, das Arbeitszeugnis durch den Anwalt überprüfen zu lassen.

Die Forderungen werden mit einem Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde geltend gemacht. Die Behörde holt beim Arbeitgeber eine Stellungnahme ein und prüft die Argumente beider Seiten. Anschliessend lädt sie beide Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung vor. An der Verhandlung wird in den meisten Fällen eine Lösung gefunden; die Parteien einigen sich auf einen Betrag, den der*die Arbeitnehmer*in noch zugute hat. Dieser wird in einer Vereinbarung festgehalten, womit das Verfahren abgeschlossen wird.

Das Ergebnis

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis für den*die Klienten*in ist gross. Am Schluss erhält er*sie in den meisten Fällen eine Entschädigung. Das Verfahren dauert in der Regel nicht länger als zwei Monate von der Eingabe des Schlichtungsgesuchs bis zur Verhandlung. Die Anwaltskosten für das Schlichtungsverfahren sind gering und Verfahrenskosten gibt es keine. Hat der*die Klient*in eine Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht einschliesst, diese die Anwaltskosten. In diesen Fällen hat der*die Klient*in null Risiko und den gesamten Prozessgewinn für sich.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung Ihrer Unterlagen und beim Schlichtungsverfahren.

Florian Andrist, Rechtsanwalt und Notar, LL.M.

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