Ein Ehevertrag empfiehlt sich für alle Eheleute, die sich im Todesfallgüterrechtlich gegenseitig absichern wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Nachkommen haben oder nicht. Ein Ehevertrag macht auch Sinn, wenn kein Wohneigentum vorhanden ist.
Sie besitzen ein Haus oder sonstiges Wohneigentum und möchten sicherstellen, dass Ihr*e Ehepartner*In nach Ihrem Tod das Haus nicht verkaufen muss, um die weiteren Erben auszuzahlen?
Angenommen Sie haben zwei Kinder und ein Haus. Ohne Ehevertrag wird Ihr Nachlass bei Ihrem Tod nach Gesetz geregelt. Dieses schreibt vor, dass der überlebende Ehepartner sein Eigengut behält. Das Eigengut umfasst alles, was sie*er in die Ehe eingebracht hat oder als Erbvorbezug erhalten hat. Vom übrigen ehelichen Gesamtvermögen verbleibt ihr*ihm nur 75 %, der Rest muss den Kindern bzw. den übrigen Erben ausgeliefert werden.
In den meisten Familiensind keine Eigengüter vorhanden, da alle Besitzstände während der Ehe erworben wurden. So oft auch die Liegenschaft. In der Erbteilung wird die Liegenschaft zum Verkehrswert abzüglich die Hypothekarschulden eingesetzt. Meistens sind im Zeitpunkt des Todes nicht genügend flüssige Mittel vorhanden, um den Nachkommen ihren 25 %-Anteil auszuzahlen.
Mit Abschluss eines Ehevertrags können Sie bewirken, dass Ihr*e Ehepartner*In im Zeitpunkt Ihres Todes nichts an die Nachkommen auszahlen muss. D.h. sie*er kann alle Vermögenswerte behalten und ist nicht gezwungen, Wohneigentum zu verkaufen, um flüssige Mittel zu erhalten. Dies bedeutet für Ihre Liebsten Sicherheit in einer schwierigen Lebenssituation.
Wenn Sie keine Kinder haben, erben der überlebende Ehepartner 75% und Ihre Eltern, oder wenn diese nicht mehr leben, Ihre Geschwister, 25 %. Auch in diesem Fall bewirkt ein Ehevertrag, dass Ihr*e Ehepartner*In im Zeitpunkt Ihres Todes nichts auszahlen muss.
Um den überlebenden Ehepartner*In noch besser abzusichern, empfiehlt es sich, neben dem Ehevertrag noch einen Erbvertrag abzuschliessen. Weitere Informationen folgen im nächsten Blogbeitrag.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Ausarbeitung Ihres Ehevertrags.
Florian Andrist, Notar und Rechtsanwalt, LL.M.